Mit Ziff. 2 des Anhangs I zum Organisationsreglement besteht damit eine gesetzliche Grundlage für die Übertragung gewisser Gemeindeaufgaben in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren. Dementsprechend hat die Einwohnergemeinde Inkwil (Anschlussgemeinde) mit der Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee (Sitzgemeinde) am 1. April 2020 den Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren geschlossen. Gemäss Art. 1 Abs. 2 des Zusammenarbeitsvertrages beauftragen die Anschlussgemeinden die Sitzgemeinde mit den Vorbereitungshandlungen in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren. Die Kompetenzen zum Erlass von Bauentscheiden (Art. 36 ff.