c) Das Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Inkwil vom 1. Januar 2021, genehmigt durch das AGR am 7. Januar 2021, enthält mit den Art. 74 ff. mehrere Bestimmungen zu den Gemeindeaufgaben und zur Aufgabenübertragung. Gemäss Art. 80 Abs. 3 des Organisationsreglements sind die reglementarischen Aufgabenübertragungen in Anhang I aufgeführt. Ziff. 2 des Anhangs I zum Organisationsreglement erwähnt die Aufgabenübertragung hinsichtlich der vorbereitenden Arbeiten in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren wie folgt: