Mit verfahrensleitender Verfügung vom 27. November 2023 zog das Rechtsamt die Akten des Beschwerdeverfahrens BVD RA Nr. 120/2023/61 sowie die dazu gehörenden Vorakten der Gemeinde Inkwil von Amtes wegen bei. Zudem erhielten die Parteien Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde Herzogenbuchsee reichte am 19. Dezember 2023 ihre Kostennote ein. Der Beschwerdeführer reichte am 8. Januar 2024 Schlussbemerkungen ein. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen