Korrespondenz zwischen ihr und dem Beschwerdeführer zum Ablehnungsbegehren. Diese Korrespondenz habe der Beschwerdeführer vollständig als Beschwerdebeilagen eingereicht, die BVD verfüge somit über alle entscheidwesentlichen Dokumente. Die Gemeinde Inkwil verweist mit Schreiben vom 26. Oktober 2023 vollumfänglich auf die Beschwerdeantwort der Gemeinde Herzogenbuchsee, aus welcher folge, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen sei. Die Beschwerdegegnerin liess sich innert Frist nicht verlauten.