4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, führte den Schriftenwechsel durch, erteilte insbesondere auch der Gemeinde Inkwil Gelegenheit zur Stellungnahme und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Herzogenbuchsee beantragt mit Beschwerdeantwort vom 26. Oktober 2023, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen. Zudem erklärte sie, die Vorakten seien vorliegend einzig die