1. Der Beschwerdeführer ist Grundeigentümer der Parzellen Inkwil Grundbuchblatt Nrn. A.________ und B.________. Die Baupolizeibehörde der Gemeinde Inkwil erteilte dem Kompetenzzentrum BAU Oberaargau West der Gemeinde Herzogenbuchsee (nachfolgend nur noch Kompetenzzentrum) am 2. März 2021 gestützt auf den Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren zwischen der Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee und den Einwohnergemeinden Berken, Inkwil, Niederönz, Ochlenberg und Seeberg vom 1. April 2020 den Auftrag zur Baukontrolle auf den Parzellen Nrn. A.________ und B.________.1 Mit Schreiben vom 28. April 2023 kündigte das Kompetenzzentrum dem