Für Fach- und Amtsberichte in den Bereichen Archäologie und Denkmalpflege mit einem Aufwand von weniger als ½ Arbeitstag beträgt der Tarifrahmen 100 bis 500 Taxpunkte (vgl. Anhang 7 der GebV, Gebührentarif der Bildungs- und Kulturdirektion, Ziffer. 5.4 und 5.5). Beim für den Bericht der kantonalen Denkmalpflege in Rechnung gestellte Betrag von CHF 100.– handelt es sich um das in der Gebührenverordnung vorgesehene Minimum und erscheint daher auch mit Blick auf das Äquivalenzprinzip als angemessen. f) Der Beschwerdeführer dringt folglich mit seinen Rügen nicht durch. Die Beschwerde wird abgewiesen und die im angefochtenen Entscheid festgesetzten Gebühren werden bestätigt.