c) Das Regierungsstatthalteramt führte in seiner Stellungnahme zu den Kosten auf, der vom Beschwerdeführer generierte Aufwand liege weit über dem üblichen Aufwand für die Beurteilung der Baubewilligungspflicht eines Vorhabens. Angesichts dessen würden die erhobenen Gebühren von CHF 500.– bei einem Gebührenrahmen von CHF 400.– bis CHF 1000.– sehr moderat erscheinen. Dass der Beschwerdeführer die Kosten einschliesslich der Gebühr für den Fachbericht der KDP zu tragen habe, ergebe sich bereits aus dem Verursacherprinzip.