Der Beschwerdeführer reichte die verlangten Unterlagen nicht vollständig ein und teilte mit, er wolle zuerst den Bericht der GEAK Plus Prüfung abwarten. Gleichzeitig verlangte er, dass die Beurteilung der Baubewilligungspflicht vorangetrieben und eine Begründung für die Einstufung der Liegenschaft bzw. eine Überprüfung der Richtigkeit des Inventars vorgenommen werden. Mit Verfügung vom 7. Februar 2023 ersuchte das Regierungsstatthalteramt die Kantonale Denkmalpflege (KDP) beim aktuellen Aktenstand um einen Fachbericht.