Nachdem das Regierungsstatthalteramt mitgeteilt hatte, es gehe davon aus, die Anfrage habe sich erledigt, antwortete der Beschwerdeführer, die Stadt Thun habe offenbar keinen Entscheid verlangt, er wäre aber trotzdem dankbar, wenn das Regierungsstatthalteramt ihm kurz bestätigen könnte, dass er den Fenster- und Türenersatz baubewilligungsfrei in Angriff nehmen könne. Das Regierungsstatthalteramt verlangte daraufhin weitere Unterlagen. Der Beschwerdeführer reichte die verlangten Unterlagen nicht vollständig ein und teilte mit, er wolle zuerst den Bericht der GEAK Plus Prüfung abwarten.