2. Mit E-Mail vom 19. Dezember 2022 erkundigte sich der Beschwerdeführer, ob er nun die dringend notwendige Sanierung der Fenster und Türen in Angriff nehmen könne und bat die Regierungsstatthalterin, das Bauinspektorat anzuweisen, die «Schutzstatusverschärfung» seiner Liegenschaft zu begründen. Nachdem das Regierungsstatthalteramt mitgeteilt hatte, es gehe davon aus, die Anfrage habe sich erledigt, antwortete der Beschwerdeführer, die Stadt Thun habe offenbar keinen Entscheid verlangt, er wäre aber trotzdem dankbar, wenn das Regierungsstatthalteramt ihm kurz bestätigen könnte, dass er den Fenster- und Türenersatz baubewilligungsfrei in Angriff nehmen könne.