Auch die Baugrubensicherung ist hier durch die Baubewilligung vom 12. Mai 2022 folglich grundsätzlich bereits abgedeckt, eine zusätzliche Baubewilligung für die Baugrubensicherung ist prinzipiell nicht erforderlich. Dies jedenfalls dann, solange sich die später tatsächlich realisierte Baugrubensicherung im üblichen bzw. erwartbaren Rahmen bewegt. Auch dies ist hier der Fall. In den Vorakten finden sich vier Pläne «Aushub und Baugrubensicherung» vom 17. März 2021. Diese Pläne waren Teil des Baugesuchs und tragen den Stempel «Auflagexemplar».10