3/8 BVD 120/2023/4 Beschwerdeverfahren beteiligen kann, wenn sie keine Anzeigerin im Sinn von Art. 46 Abs. 2 Bst. a BauG ist.5 Auf die beiden form- und fristgerecht eingereichten Beschwerde wird eingetreten. 2. Baupolizeilicher Handlungsbedarf