Eventualiter: Die Beschwerdegegnerin sei i.S.v. Art. 46 Abs. 1 BauG aufzufordern, sämtliche Arbeiten betreffend das Bauvorhaben «Wohnüberbauung mit 23 Einheiten an der L.________strasse in B.________» umgehend einzustellen. 3. Es sei die Sache an die Baupolizeibehörde der Einwohnergemeinde Kirchlindach zurückzuweisen und es sei diese anzuweisen, ein Verfahren um Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes i.S.v. Art. 45 Abs. 1 Bst. b BauG durchzuführen. Eventualiter: Die Beschwerdegegnerin sei aufzufordern, sämtliche, in den Grundstücken der Beschwerdeführer angebrachten Erdanker umgehend und rückstandslos zu entfernen.