2. Beginnend mit einer E-Mail vom 3. Mai 2022 wendeten sich die Beschwerdeführer 1 und 3 wiederholt mit Anfragen an die Gemeinde Kirchlindach und das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland betreffend Baugrubensicherung mit Ankern und Nägeln. Am 20. Dezember 2022 erliess die Gemeinde folgende Feststellungsverfügung: «Es besteht kein baupolizeilicher Handlungsbedarf. Bei den ausgeführten Ankern und Nägeln handelt es sich um baubewilligungsfreie Arbeiten, es sind entsprechend keine weiteren Schritte nötig.»