betreffend die Verfügung der Gemeinde Kirchlindach vom 20. Dezember 2022 (Geschäfts-Nr. 2646; Nägel und Anker zur Baugrubensicherung) I. Sachverhalt 1. Mit Gesamtentscheid vom 12. Mai 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung für den Neubau einer Wohnüberbauung mit 23 Einheiten und Einstellhalle auf der Parzelle Kirchlindach Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt im Perimeter der Überbauungsordnung ZPP A.________. Gegen das Bauvorhaben hatten unter anderem die Beschwerdeführer 1 und 3 Einsprache erhoben. Der Gesamtentscheid vom 12. Mai 2022 erwuchs unangefochten in Rechtskraft.