1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Ziffer 3.4 der Verfügung der Gemeinde Sumiswald vom 10. August 2023 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung der Gemeinde Sumiswald vom 10. August 2023 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 600.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung