Zu vermuten ist, dass die Gemeinde Sumiswald die Kosten den Beschwerdeführenden auferlegen wollte. Diese Vermutung bestätigt die Gemeinde in ihrer Vernehmlassung vom 14. September 2023. Sie macht darin geltend, die Gebühren seien den Beschwerdeführenden als die Verursachenden der baupolizeilichen Aufwände auferlegt worden. Dass ein Nichteintretensentscheid ergangen sei, ändere daran nichts, auch für einen solchen dürften Gebühren erhoben werden. Das Argument der Beschwerdeführenden, die Gemeinde sei gesetzlich verpflichtet zu verfügen, lasse im Übrigen nicht den Schluss zu, dass entsprechende Verwaltungsaufwände unentgeltlich zu erfolgen hätten.