Dass diese Einzelgewächse möglicherweise mit der Zeit zusammen faktisch eine mehr oder weniger durchgehende Hecke bilden werden, spielt dabei keine Rolle, zumal sie auch dann nicht als eine Einfriedung, vergleichbar z.B. mit einer Mauer oder einem Zaun, wahrgenommen werden dürften. Um eine «Grünhecke» im Sinne von Art. 9 Abs. 5 Skizze b GBR 2008 handelt es sich nur dann, wenn mehrere, in der Regel gleichartige Gewächse als dichte, durchgehende Hecke als eigentliche Einfriedung gepflanzt werden.