Sie sind daher formell und materiell beschwert und folglich zur Beschwerde befugt. Soweit den Beschwerdeführenden mit der angefochtenen Verfügung Kosten auferlegt wurden, sind sie ohne weiteres auch zur Anfechtung dieser Kostenverfügung befugt. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde wird daher eingetreten. 2. Baupolizeiverfahren