Die Gemeinde Sumiswald beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 14. September 2023 (eingegangen bei der BVD am 11. Oktober 2023) die Abweisung der Beschwerde. Mit Stellungnahme vom 11. April 2024 äusserten sich die Beschwerdeführenden zur Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerschaft und zur Vernehmlassung der Gemeinde und hielten an ihrem Antrag aus ihrer Beschwerde fest. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten