2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 21. August 2023 (Datum der Postaufgabe) gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Verfügung vom 10. August 2023 sei aufzuheben und es sei ein Baupolizeiverfahren wegen Nichteinhaltung der Bepflanzungsvorschriften in die Wege zu leiten. In der Begründung werfen die Beschwerdeführenden zudem die Frage auf, ob die Gemeinde dazu berechtigt sei, für eine Verfügung, zu deren Ausstellung sie bei einer baupolizeilichen Anzeige gesetzlich verpflichtet sei, eine Rechnung für Verfahrenskosten zu stellen.