Am 10. August 2023 verfügte die Gemeinde Sumiswald, auf die Eröffnung eines Baupolizeiverfahrens werde verzichtet, die Anzeiger würden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Verfahrenskosten von CHF 252.80 auferlegte die Gemeinde «dem Verfügungsadressaten als Verursacher der baupolizeilichen Massnahmen». Sie eröffnete diese Verfügung der Beschwerdegegnerschaft und den Beschwerdeführenden.