a) Die Vorinstanz verpflichtete [Text anonymisiert] zur Bezahlung der Verfahrenskosten im Betrag von jeweils CHF 220.00; [Text anonymisiert] wurden keine Verfahrenskosten auferlegt. Dabei führte sie zur Begründung aus, [Text anonymisiert] die vorliegenden Aufwände nicht verursacht; [Text anonymisiert] seien keine Kosten aufzuerlegen. [Text anonymisiert] hätten die Aufwände verursacht; ihnen seien die Kosten zu gleichen Teilen aufzuerlegen.