Mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen im Vergleich zum Restaurant- und Hotelbetrieb ist – wie bereits erwähnt – ebenfalls nicht zu rechnen. Unter der Voraussetzung, dass die bestehende Infrastruktur genutzt wird wie bisher (und damit einzig die bisherigen Hotelzimmer als Schlafzimmer für die 60 Asylsuchenden dienen), stellt die Umnutzung auch keine Massnahme dar, welche mit Blick auf die Brandsicherheit die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens verlangen würde. So ist nicht ersichtlich oder substantiiert geltend gemacht, weshalb bei gleichbleibender Belegungszahl und unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur eine Erhöhung der Brandgefahr resultieren sollte.