Die mit der Beherbergung der Asylsuchenden verbundenen «Wohnimmissionen» sind nicht grösser als jene bei der Beherbergung anderer Personengruppen.20 Diese Ansicht scheint auch die Gemeinde zu vertreten (vgl. angefochtene Verfügung, Erwägungen Ziff. 11). Dies zu Recht: Es sind auch vorliegend keine Gründe ersichtlich, wieso die Beherbergung von Asylsuchenden im ehemaligen Hotel bei gleichbleibender Bettenzahl zu mehr Immissionen führen soll als jene anderer Personengruppen.