Allerdings ist bei einer Verdoppelung der Belegungszahl – im Unterschied zu einer gleichbleibenden Belegung unter Nutzung der unverändert bestehenden Infrastruktur (vgl. nachfolgend) – davon auszugehen, dass sicherheitsrelevante Aspekte im Zusammenhang mit dem Brandschutz neu zu überprüfen sind. Dies machen die vom Beschwerdeführer 3 eingereichten Fachberichte der Gebäudeversicherung Bern (GVB) vom 1. Juni 202318 deutlich, welche für diese Maximalbelegung verschiedene neue – und teils auch bauliche – Massnahmen verlangen.