Die beabsichtigte Verdoppelung dieser Belegungszahl führt zu einer deutlich intensiveren Nutzung der beiden Gebäude und damit auch der betreffenden Umgebung. Bei einer Verdoppelung der Personenzahl kann etwa nicht ausgeschlossen werden bzw. ist wahrscheinlich, dass sich die Lärmimmissionen durch die untergebrachten Personen bei deren Aufenthalt innerhalb und ausserhalb der Gebäude erhöhen, selbst wenn sich Charakter und Zeit des Lärms im Vergleich zu einem Restaurantbetrieb mit verlängerten Öffnungszeiten und 17 VGE 2015/42 vom 22. April 2015 E. 4.1.