Gemäss den unbestritten gebliebenen Ausführungen der Gemeinde ist beim ehemaligen Hotel/Restaurant M.________ von einer maximal möglichen Belegungszahl von 60 Personen (inkl. Kinder) auszugehen. Die beabsichtigte Verdoppelung dieser Belegungszahl führt zu einer deutlich intensiveren Nutzung der beiden Gebäude und damit auch der betreffenden Umgebung.