Auch kann davon ausgegangen werden, dass eine Kollektivunterkunft im geplanten Umfang die für mässig störende Betrieb geltenden Lärmschutzvorgaben einhalten wird. Schliesslich kann ein überdurchschnittliches Mass an quartierfremdem Verkehr ausgeschlossen werden, da die Asylsuchenden in der Regel keine Motorfahrzeuge haben und auch keinen erheblichen Besucherverkehr auslösen. Unter diesen Umständen ist es nicht hinreichend wahrscheinlich, dass die Zonenvorschriften durch die Umnutzung des Hotels/Restaurants in die geplante Kollektivunterkunft für bis zu 120 Personen berührt werden. Auch die Gemeinde geht in ihrer Vernehmlassung vom 4. September 2023 (Rz. 26) davon aus, dass diese Umnutzung