Grundbuchblatt Nr. K.________ befinden sich in der Dorfzone. Gemäss Art. 33 Abs. 1 GBR handelt es sich dabei um eine 2-geschossige Wohn- und Gewerbezone, in welcher nebst Wohnbauten auch mässig störende Betriebe zugelassen sind. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Ausgeschlossen sind Nutzungen, welche ein überdurchschnittliches Mass an quartierfremdem Verkehr verursachen (Art. 33 Abs. 2 GBR). Die in dieser Wohn- und Gewerbezone vorgesehene Nutzung kann aufgrund dieser Vorgaben auch Bauten und Anlagen umfassen, die der Beherbergung und der Verpflegung von Menschen dienen.