Der ersatzlose Wegfall eines ganzen Gastgewerbebetriebes mit den damit verbundenen Lärm- und Geruchsimmissionen, der ersatzlose Wegfall der gegenüber einem üblichen Gewerbebetrieb verlängerten Öffnungszeiten sowie der ersatzlose Wegfall der im Restaurant durchgeführten Anlässe und Bankette würden bei der Gesamtbeurteilung bezüglich der raumrelevanten Auswirkungen weitaus schwerer ins Gewicht fallen als eine erhöhte Anzahl an beherbergten Personen. Auch sei zu beachten, dass die maximal vorgesehene Beherbergung von 120 Personen – welche lediglich theoretischer Natur sei – voraussichtlich gar nie erreicht werde.