Aber auch bei einer im Vergleich zum früheren Hotelbetrieb höheren Beherbergungszahl führe dies im Vergleich zum bisher geführten Hotel- und Restaurantbetrieb zu keinerlei zusätzlichen raumrelevanten Auswirkungen. Der ersatzlose Wegfall eines ganzen Gastgewerbebetriebes mit den damit verbundenen Lärm- und Geruchsimmissionen, der ersatzlose Wegfall der gegenüber einem üblichen Gewerbebetrieb verlängerten Öffnungszeiten sowie der ersatzlose Wegfall der im Restaurant durchgeführten Anlässe und Bankette würden bei der Gesamtbeurteilung bezüglich der raumrelevanten Auswirkungen weitaus schwerer ins Gewicht fallen als eine erhöhte Anzahl an beherbergten Personen.