Hinzu komme, dass die Grundversorgung der Einwohnergemeinde insbesondere betreffend Grund- und Löschwasser nicht sichergestellt sei. Die erhebliche Vergrösserung der Bevölkerungszahl würde dazu führen, dass das Löschwasservolumen des zugehörigen Reservoirs nicht mehr ausreichen würde. Der Betrieb der geplanten Kollektivunterkunft erfordere deshalb vorgängig eine umfassende Prüfung sicherheitsrelevanter Aspekte. Ebenfalls müsse davon ausgegangen werden, dass durch die Zweckänderung bzw. die Verdoppelung der maximalen Belegungszahl die Brandsicherheit betroffen sei.