als Kollektivunterkunft für Asylsuchende ab 1. September 2023 geplant. Im Zeitpunkt des Erlasses des angeordneten Benützungsverbots am 18. Juli 2023 wäre damit noch genügend Zeit geblieben, um die Beteiligten hierzu vorgängig anzuhören. Selbst wenn die Inbetriebnahme bereits zu diesem Zeitpunkt und damit anfangs August 2023 vorgesehen gewesen sein sollte, wie dies die Gemeinde in der Vernehmlassung vom 4. September 2023 ohne näheren Beleg vorbringt, wäre für eine Anhörung der Beteiligten noch genügend Zeit verblieben. Dass die Kommunikation durch den Kanton relativ kurzfristig erfolgte, ändert daran nichts.