Der Beschwerdeführer 3 schliesslich stellt mit Beschwerde vom 17. August die folgenden Rechtsbegehren: «1. Die Verfügung der Vorinstanz vom 18. Juli 2023 sei aufzuheben. 2. Verfahrensantrag: Dem Beschwerdeführer sei es einstweilen vorsorglich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu gestatten, die Vorbereitungsarbeiten zur Nutzung der Liegenschaft Niederbipp (N.________)-Gbbl. Nr. K.________ (L.________strasse 1 und 1b, 4704 N.________) als Kollektivunterkunft fortzuführen und die Kollektivunterkunft N.__