Die Beschwerdeführerin 2 beantragt mit Beschwerde vom 17. August 2023 Folgendes: «1. Die Verfügung der Einwohnergemeinde Niederbipp vom 18. Juli 2023 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der vorliegenden Beschwerde sei im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme einstweilen die aufschiebende Wirkung zu erteilen und es sei zu gestatten, die Vorbereitungsarbeiten zur Nutzung der Liegenschaft an der L.________strasse 1 und 1b, 4704 N.________ (Niederbipp Gbbl. Nr. K.__