3. Gegen die Verfügung vom 18. Juli 2023 gingen drei Beschwerden bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Die Beschwerdeführerin 1 stellt mit Beschwerde vom 17. August 2023 die folgenden Rechtsbegehren: «1. Die Ziffern 1 bis 3 der Verfügung der Vorinstanz vom 18. Juli 2023 seien aufzuheben. 2. Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme sei es der Beschwerdeführerin einstweilen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu gestatten, die Kollektivunterkunft N.________ per 1. September 2023 mit einer Belegungszahl von 120 Personen, eventualiter 95 Personen, subeventualiter 60 Personen in Betrieb zu nehmen.»