292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). 3. Den Verfahrensbeteiligten wird das Recht eingeräumt, sich innert 30 Tagen seit Erhalt dieser Verfügung zum Sachverhalt zu äussern und eine Stellungnahme abzugeben. 4. [Text anonymisiert] werden Verfahrenskosten in Höhe von jeweils CHF 220.00 zur Bezahlung auferlegt. 5. [Text anonymisiert] werden keine Kosten auferlegt.»