III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Münsingen vom 13. Juli 2023 wird bestätigt. 2. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer D/1. der Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Münsingen vom 13. Juli 2023 hinsichtlich der Reparatur und Instandstellung des Daches der Liegenschaft F.________ 26a auf der Parzelle I.________, wird neu auf den 15. Januar 2024 angesetzt.