Auf der Gebührenzusammenstellung zum Baupolizeiverfahren ist zwar unten angeführt, Grundlage würden das Gebührenreglement und die Gebührenverordnung 2018 der Gemeinde Münsingen bilden. Wie die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde ausführt, sind jedoch auf der Webseite der Vorinstanz das Gebührenreglement 2015 sowie die Gebührenverordnung vom 1. Dezember 2021 (Stand am 1. Januar 2022) abrufbar. Es ist offensichtlich, dass sich die Gebührenzusammenstellung auf das Gebührenreglement 2015 und die aktuellste Gebührenverordnung vom 1. Dezember 2021, Stand am 1. Januar 2022, bezieht und dass es sich bei der Nennung der Gebührenverordnung 2018 um ein Versehen handelt.