e) Die Vorinstanz auferlegte der Beschwerdeführerin mit Wiederherstellungsverfügung vom 13. Juli 2023 Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1102.50. Diese setzen sich gemäss Gebührenzusammenstellung zum Baupolizeiverfahren (Teilrechnung)17 vom 13. Juli 2023 aus einer Aufwandgebühr II in der Höhe von CHF 110.00 für 7.75 Stunden, ausmachend CHF 852.50 sowie einem Zuschlag Wiederherstellungsverfügung in der Höhe von CHF 250.00 zusammen.