Gemäss Art. 1 Abs. 1 Bst. b des kommunalen Gebührenreglements15 in Verbindung mit dem Ge- bührentarif16 erhebt oder verrechnet die Gemeinde Münsingen für baupolizeiliche Massnahmen die Aufwandgebühr II. Diese beträgt gemäss Art. 2 Bst. b Gebührentarif CHF 110.00 pro Stunde. Für baupolizeiliche Verfahren wie den Erlass von Verfügungen betreffend Baueinstellung, Wiederherstellung, Ersatzvornahme, Strafanzeige und dergleichen sowie für nachträgliche Baubewilligungen ist gemäss Ziffer 2.3 des Anhangs III zum Gebührentarif zusätzlich eine Pauschale von CHF 250.00 geschuldet. Gemäss Art.