Als Grundlage seien das Gebührenreglement und die Gebührenverordnung 2018 der Gemeinde Münsingen angegeben. Auf der Webseite der Gemeinde Münsingen seien jedoch das Gebührenreglement 2015 und die Gebührenverordnung 2022 abrufbar. Die Positionen 1.3 bis 1.7 der Gebührenverordnung, welche die Vorinstanz in der Wiederherstellungsverfügung zitiert habe, betreffe die Thematik «Baugesuche und Voranfragen» und sei somit nicht anwendbar.