Die von der Vorinstanz verfügte Frist von 60 Tagen scheint zwar knapp, aber angesichts des vom Dach ausgehenden Risikos und der Tatsache, dass nicht eine komplette Dachsanierung, sondern lediglich eine Ausbesserung der gefährlichen Stellen notwendig ist, sowohl erforderlich als auch machbar. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage erscheint die Ansetzung einer Frist bis 15. Januar 2024 als angemessen. 3. Rechtliches Gehör