Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, ist für die vorgesehene komplette Gebäudesanierung ein ordentliches Baubewilligungsverfahren notwendig, bei welchem aufgrund der Klassifizierung des Gebäudes als schützenswertes K-Objekt die kantonale Denkmalpflege einbezogen werden muss. Ein solches Verfahren nimmt erfahrungsgemäss mehrere Monate in Anspruch und kann durch allfällige Projektänderungen und Einsprachen auch länger als ein Jahr andauern. Wie bereits ausgeführt, geht vom Zustand der Dachrinnen sowie der Ziegel ein erhebliches Risiko aus.