Wie die Beschwerdeführerin in ihren Eingaben angibt, war die Kaufvertragsunterzeichnung ursprünglich per anfangs September 2023 geplant, hat sich aber nun auf Oktober 2023 verschoben. Ob und wann der Kaufvertrag tatsächlich unterzeichnet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, ist für die vorgesehene komplette Gebäudesanierung ein ordentliches Baubewilligungsverfahren notwendig, bei welchem aufgrund der Klassifizierung des Gebäudes als schützenswertes K-Objekt die kantonale Denkmalpflege einbezogen werden muss.