7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2023 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die entsprechende Neuansetzung der Wiederherstellungsfristen.