Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde vom 10. August 2023 aus, Ziel des Nachlassliquidationsverfahrens, in welchem sie sich aktuell befinde, sei der Verkauf der sich in der Nachlassmasse befindlichen Grundstücke. Dieser gestalte sich schwierig. Die Gemeinde Münsingen versuche wiederholt, indirekt Druck auf die Beschwerdeführerin auszuüben, beispielsweise durch die vorgesehene Einführung einer neuen «Hotelzone D.________», welche eine wirtschaftliche Nutzung der M.________ für Nicht-Hotelbetreibe verunmöglicht hätte. Im darauffolgenden Einspracheverfahren hätte ein gangbarer Zwischenweg gefunden werden können.