Da zudem auch Wind und Regen Schäden verursachen könnten, sei eine zeitnahe und fachgerechte Instandstellung geboten und notwendig. Die Instandstellung des Daches in einen gefahrenlosen Zustand innert 90 Tagen und bis vor Wintereinbruch zu verlangen, erscheine der Baupolizeibehörde als verhältnismässig, zumal der Beschwerdeführerin die Problematik und Gefahr spätestens seit dem 17. Januar 2023 bekannt sei. Laufende Verkaufsverhandlungen hätten auf die Problematik keinen direkten Einfluss. Die Vorinstanz auferlegte der Beschwerdeführerin Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1102.50.